Wird Iran Syrien bis ... angreifen?
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Startdatum
2026-08-18
Enddatum
2027-01-01
24h-Volumen
$20
Gesamtvolumen
$48K
  • Wird Iran Syrien bis 31. Dezember 2026 angreifen?8¢8 %

Iran's loss of its primary regional foothold after the 2024 fall of the Assad government has shifted Damascus toward neutral or Gulf-aligned positions, reducing incentives and operational access for direct Iranian military action against Syrian territory. In the ongoing 2026 regional conflict involving U.S. and Israeli strikes on Iran, Syrian officials have publicly warned Tehran against interference while pursuing sanctions relief, IMF reengagement, and diplomatic contacts with Israel and others. Recent reporting notes Iranian attempts to reestablish proxy networks along the border but no confirmed direct strikes by Iranian forces on Syrian targets in the past month. Ongoing diplomacy over the Strait of Hormuz and potential follow-on talks in Qatar further divert resources from peripheral targets. Traders assess these structural barriers and competing priorities as keeping the likelihood of a qualifying Iranian air or missile strike low through late 2026.

Regeln

Dieser Markt wird mit „Ja“ aufgelöst, wenn Iran zwischen der Erstellung des Marktes und dem angegebenen Datum, jeweils nach Damaskus-Zeit, einen qualifizierenden Militärschlag gegen Syrien ausführt. Andernfalls wird dieser Markt mit „Nein“ aufgelöst. Ein qualifizierender Militärschlag ist ein von Iran eingeleiteter Luftangriff oder ein Boden-Boden-Raketenangriff, der gegen Syrien gerichtet ist. Ein Luftangriff umfasst Bomben, Luft-Boden-Raketen und aus der Luft gestartete Drohnen. Ein Boden-Boden-Raketenangriff umfasst Einweg-Angriffsdrohnen und Boden-Boden-Raketen wie Marschflugkörper oder ballistische Raketen. Folgende Handlungen gelten nicht als qualifizierende Militäraktion: Boden-Luft-Raketenangriffe; Beschuss mit Handfeuerwaffen; Bodenvorstöße; Cyberoperationen; Schiffsartilleriefeuer und Artilleriefeuer; Haubitzen, Artilleriegeschütze, Mörser und Raketenartillerie (z. B. MLRS-Systeme); Kleinere Boden-Boden-Angriffe, einschließlich Loitering-Munition kurzer Reichweite, FPV-Drohnen und ATGM-Angriffe; Jegliche Drohung, Genehmigung oder Ankündigung von Gewaltanwendung, die nicht ausgeführt wurde. Eine Militäraktion, die überwiegend oder ausschließlich aus Munition besteht, die vor dem Einschlag abgefangen wird, gilt dennoch als qualifizierend, wenn sie innerhalb des angegebenen Zeitraums eine qualifizierende Militäraktion darstellt; ob die Munition abgefangen wurde, wo sie niederging und ob Schaden entstand, wird nicht berücksichtigt. Ein Militärschlag gilt als gegen Syrien gerichtet, wenn er gegen das Landgebiet Syriens einschließlich seiner Binnengewässer gerichtet ist. Für die Auflösung dieses Marktes zählen nur Militäraktionen iranischer Streitkräfte, die ausdrücklich von der Islamischen Republik Iran für sich beansprucht wurden oder nachweislich ihren Ursprung auf iranischem Staatsgebiet hatten. Angriffe durch Stellvertreterkräfte (d. h. Hezbollah, die Houthis usw.) zählen nicht für die Auflösung dieses Marktes. Eintreten, Zurechnung und Zeitpunkt einer qualifizierenden Militäraktion werden in erster Linie auf Grundlage eines Konsenses der aus den Auflösungsquellen verfügbaren Informationen bestimmt. Wenn mehrere Quellen hinsichtlich des Stattfindens, der Zuordnung oder des Zeitpunkts eines relevanten Militärschlags widersprüchliche Angaben machen, bleibt dieser Markt so lange offen, bis zuerst eines der folgenden Ereignisse eintritt: i) die Bestätigung des Stattfindens, der Zuordnung und des Zeitpunkts des Schlags auf Grundlage eines Konsenses der in den Auflösungsquellen verfügbaren Informationen oder ii) der Ablauf von 3 vollen Kalendertagen (Damaskus-Zeit) ab dem Datum, an dem erstmals glaubwürdig über Belege für den Schlag berichtet wurde. Sollte dieser Zeitraum über das Enddatum hinausreichen, bleibt dieser Markt offen, bis 3 volle Kalendertage verstrichen sind. Bestehen am Ende des dritten Kalendertages weiterhin widersprüchliche Berichte, wird der Vorfall auf Grundlage der Gesamtheit der zu diesem Zeitpunkt aus den Auflösungsquellen verfügbaren Informationen entschieden. Weder eine einzelne Erklärung noch ein Dementi oder eine Beweisvorlage ist maßgeblich, soweit die Gesamtheit der Informationen dem widerspricht. Die Auflösungsquellen für diesen Markt sind offizielle Informationen der Regierungen und Streitkräfte Irans und Syriens sowie ein Konsens glaubwürdiger Berichterstattung.

Maschinelle Übersetzung. Im Streitfall gilt das Original.

Wird Iran Syrien bis ... angreifen?

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