Iran’s Islamic Penal Code, grounded in Sharia principles since the 1979 Revolution, criminalizes all same-sex conduct with penalties ranging from flogging to execution and provides no legal recognition for same-sex partnerships or marriage. No legislative proposals, policy shifts, or official statements indicating movement toward legalization have emerged in recent years. Trader consensus at 98.3% for “No” reflects this entrenched framework, where constitutional and religious institutions prioritize traditional marriage definitions. Realistic scenarios that could still alter the outcome include a major political transition, sustained external diplomatic pressure prompting reforms, or internal reinterpretation of religious law, though such changes would require overcoming significant structural and institutional barriers within the current system.
Dieser Markt wird mit „Ja“ aufgelöst, wenn die Regierung des Iran bis 31. Dezember 2026, 23:59 ET die Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts irgendwo im Iran rechtlich anerkennt. Andernfalls wird dieser Markt mit „Nein“ aufgelöst. Unter rechtlicher Anerkennung ist jedes Gesetz, jede Verfassungsänderung oder jede bindende Gerichtsentscheidung zu verstehen, die es zwei Erwachsenen gleichen Geschlechts erlaubt, mit demselben Rechtsstatus wie Ehen zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts nach iranischem Recht zu heiraten. Die Anerkennung muss innerhalb des iranischen Rechtssystems gelten und gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, eine rechtsgültige Ehe einzugehen, die von iranischen zivilen oder religiösen Behörden anerkannt wird. Die Anerkennung muss bis zum angegebenen Stichtag in Kraft sein. Die Legalisierung von zivilrechtlichen Lebenspartnerschaften, häuslichen Partnerschaften oder anderen Formen einer begrenzten Anerkennung, die nicht den Rechtsstatus der Ehe verleihen, gilt nicht. Die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen gilt nicht, wenn solche Ehen nicht auch innerhalb des Iran geschlossen werden dürfen. Primäre Quelle für die Auflösung ist ein Konsens glaubwürdiger Berichterstattung.
Maschinelle Übersetzung. Im Streitfall gilt das Original.