Wird bis ... ein Land dem Abkommen von Mekka beitreten?
PolitikMittlerer OstenSaudi-ArabienPakistanGeopolitikTürkeiSaudiMekka-VereinbarungMekkaGemeinsames Verteidigungsabkommen von Makkah
Startdatum
2026-08-26
Enddatum
2027-01-01
24h-Volumen
$67K
Gesamtvolumen
$67K
  • Wird bis 31. Dezember 2026 ein Land dem Abkommen von Mekka beitreten?18¢18 %

The Mecca Joint Defence Agreement, signed August 7, 2026, by Saudi Arabia, Turkey, and Pakistan, established a collective security framework modeled partly on NATO Article 5, committing members to treat an armed attack on one as an attack on all while promoting military cooperation, intelligence sharing, and joint exercises. Signatories have repeatedly described the pact as open to expansion, with Turkish officials and Pakistani statements citing interest from multiple Muslim-majority states. Recent activation amid Houthi strikes on Saudi infrastructure led to emergency coordination in October 2026, including planned force deployments and a Pakistani-led secretariat in Riyadh. Egypt publicly signaled readiness to join in mid-October, while Qatar, Iraq, Syria, and others have been floated in diplomatic commentary. Formal accession requires internal approvals and alignment on triggers, leaving trader assessments focused on whether any candidate completes the process before the market deadline amid ongoing regional security pressures.

Regeln

Das Makkah Joint Defence Agreement (auch bekannt als Makkah Accord oder Mecca Joint Defense Agreement) ist ein Abkommen zur kollektiven Verteidigung, das am 7. August 2026 von Saudi-Arabien, Türkiye und Pakistan unterzeichnet wurde und dem zufolge ein bewaffneter Angriff gegen eines der drei Länder als Angriff gegen sie alle gilt. Das Abkommen wurde anschließend von seinen Unterzeichnern als offen für weitere Länder beschrieben. Dieser Markt wird mit „Ja“ aufgelöst, wenn bis zum angegebenen Datum um 23:59 ET ein anderes Land als Saudi-Arabien, Türkiye oder Pakistan dem Makkah-Abkommen über gemeinsame Verteidigung formell beitritt. Andernfalls wird dieser Markt mit „Nein“ aufgelöst. Ein Land gilt als formell beigetreten, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: das Land das Abkommen oder ein formelles Beitrittsprotokoll beziehungsweise eine formelle Beitrittsurkunde unterzeichnet, durch die es gemäß deren Bestimmungen oder der offiziellen Einordnung Vertragspartei, Mitglied oder Unterzeichner wird; oder das Land und die bestehenden Vertragsparteien offiziell, gemeinsam oder getrennt, bekannt geben, dass das Land Vertragspartei, Mitglied oder Unterzeichner geworden ist. Absichtserklärungen, Beitrittsanträge, Einladungen zum Beitritt, Verhandlungen, parlamentarische Ermächtigungen, grundsätzliche Zustimmungen oder allgemeine Verteidigungszusammenarbeit gelten nicht als ausreichend. Ein separates bilaterales oder multilaterales Verteidigungsabkommen gilt nicht als ausreichend, es sei denn, es wird offiziell als Beitritt zum Makkah Joint Defence Agreement bezeichnet. Sobald ein qualifizierender Beitritt erfolgt ist, wird dieser Markt mit „Ja“ aufgelöst, ungeachtet eines späteren Austritts, einer Aussetzung, Rücknahme oder Beendigung. Die primären Quellen zur Auflösung dieses Marktes sind offizielle Informationen der Regierungen von Saudi-Arabien, Türkiye, Pakistan und jedes Landes, dessen Beitritt gemeldet wird; es kann jedoch auch ein Konsens glaubwürdiger Berichterstattung herangezogen werden.

Maschinelle Übersetzung. Im Streitfall gilt das Original.

Wird bis ... ein Land dem Abkommen von Mekka beitreten?

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