The Mecca Joint Defense Agreement, signed in August 2026 by Saudi Arabia, Türkiye, and Pakistan amid the Iran war and renewed Houthi threats in Yemen, has drawn expressions of interest from several states seeking collective security arrangements. Egyptian officials stated in mid-October that Cairo is prepared to join, building on prior R4 consultations, while Pakistan’s foreign minister noted more than six unnamed countries have signaled interest, including potential candidates such as Qatar, Bangladesh, and Syria. The pact’s activation in early October, with deployment of Turkish and Pakistani forces to Saudi Arabia, has heightened attention to expansion timelines before the December 31 deadline. Trader consensus reflects limited near-term accession prospects, given procedural requirements, differing national priorities, and the absence of completed accessions to date despite diplomatic statements.
Das Makkah Joint Defence Agreement (auch bekannt als Makkah Accord oder Mecca Joint Defense Agreement) ist ein Abkommen zur kollektiven Verteidigung, das am 7. August 2026 von Saudi-Arabien, Türkiye und Pakistan unterzeichnet wurde und dem zufolge ein bewaffneter Angriff gegen eines der drei Länder als Angriff gegen sie alle gilt. Das Abkommen wurde anschließend von seinen Unterzeichnern als offen für weitere Länder beschrieben. Dieser Markt wird mit „Ja“ aufgelöst, wenn das aufgeführte Land dem Makkah Joint Defence Agreement bis 31. Dezember 2026 um 23:59 ET formell beitritt. Andernfalls wird dieser Markt mit „Nein“ aufgelöst. Das aufgeführte Land gilt als formell beigetreten, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: - das Land das Abkommen oder ein formelles Beitrittsprotokoll oder eine Beitrittsurkunde unterzeichnet, durch die es laut Wortlaut oder offizieller Einordnung zur Vertragspartei, zum Mitglied oder zum Unterzeichner wird; oder - das Land und die bestehenden Vertragsparteien des Abkommens gemeinsam oder getrennt offiziell bekannt geben, dass das Land Vertragspartei, Mitglied oder Unterzeichner geworden ist. Absichtserklärungen, Beitrittsanträge, Einladungen zum Beitritt, Verhandlungen, parlamentarische Ermächtigungen, grundsätzliche Zustimmungen oder allgemeine Verteidigungszusammenarbeit gelten nicht als ausreichend. Ein separates bilaterales oder multilaterales Verteidigungsabkommen gilt nicht als ausreichend, es sei denn, es wird offiziell als Beitritt zum Makkah Joint Defence Agreement bezeichnet. Sobald ein qualifizierender Beitritt erfolgt ist, wird dieser Markt mit „Ja“ aufgelöst, ungeachtet eines späteren Austritts, einer Aussetzung, Rücknahme oder Beendigung. Die primären Quellen für die Auflösung dieses Marktes sind offizielle Informationen der Regierungen Saudi-Arabiens, Türkiye, Pakistans und des aufgeführten Landes; es kann jedoch auch ein Konsens glaubwürdiger Berichterstattung herangezogen werden.
Maschinelle Übersetzung. Im Streitfall gilt das Original.