Hebt die USA die Sanktionen gegen iranische Ölverkäufe bis ... wieder auf?
PolitikIranTrumpÖlVerhandlungsthemenGeopolitikUSA x Iran
Startdatum
2026-07-08
Enddatum
2027-01-01
24h-Volumen
$40K
Gesamtvolumen
$466K
  • Wird die USA bis 30. November erneut Erleichterungen bei den Sanktionen gegen iranisches Öl gewähren?28¢28 %
  • Wird die USA bis 31. Dezember erneut Erleichterungen bei den Sanktionen gegen iranisches Öl gewähren?28¢28 %

Recent U.S.-Iran negotiations, including Qatar-mediated talks in early November 2026, center on extending or reinstating oil export waivers amid the ongoing ceasefire framework established in June. The Treasury’s prior 60-day general license (Iran GL X) through August 21, 2026, already authorized crude, products, and related services like shipping and dollar payments, boosting Iranian exports and contributing to lower Brent crude prices as supply expectations rose. Trader sentiment reflects uncertainty over full reissuance or expansion, with oil market dynamics tied to Strait of Hormuz transit risks and potential additions to global supply that could pressure energy benchmarks. Key near-term catalysts include further diplomatic progress and any post-election policy signals that might influence OFAC licensing decisions.

Regeln

Am 7. Juli 2026 widerrief die Vereinigten Staaten eine Ausnahme von den Sanktionen, „General License X“, die den Verkauf iranischen Öls erlaubte (siehe: https://thehill.com/policy/energy-environment/5957647-iran-oil-sanctions-waiver-strait-of-hormuz/). Dieser Markt wird mit „Ja“ aufgelöst, wenn die US-Bundesregierung bis zum angegebenen Datum und Zeitpunkt, 23:59 ET, eine Ausnahmegenehmigung, Lizenz oder einen gleichwertigen Mechanismus zur Sanktionslockerung erlässt, durch den die US-Sanktionen auf den Verkauf iranischen Öls, petrochemischer Produkte oder Erdölprodukte aufgehoben werden. Andernfalls wird dieser Markt mit „Nein“ aufgelöst. Maßnahmen, die eine teilweise oder vollständige Sanktionsentlastung bewirken, sind gleichermaßen qualifizierend. Damit Maßnahmen jedoch als qualifizierend gelten, müssen sie die US-Strafen auf den Verkauf iranischen Öls, petrochemischer Produkte oder Erdölprodukte ganz oder teilweise rückgängig machen, aufheben, aussetzen oder davon befreien. Qualifizierende Maßnahmen müssen nicht dauerhaft sein; auch vorübergehende Aussetzungen von Sanktionen sind qualifizierend. Eine Lockerung primärer oder sekundärer Sanktionen gilt als qualifizierend. Eine erneute Erteilung der ursprünglichen Ausnahmegenehmigung gilt als qualifizierend. Auch die vollständige Aufhebung jeglicher Sanktionen auf den Verkauf iranischen Öls, petrochemischer Produkte oder Erdölprodukte gilt als qualifizierend. Fortgesetzte Verkäufe iranischen Öls, die während des Auslaufzeitraums gemäß dieser Widerrufsanordnung zulässig sind, gelten nicht als qualifizierend. Bloße Verlängerungen des Auslaufzeitraums gelten nicht als qualifizierend, sofern keine neue qualifizierende Maßnahme zur Sanktionslockerung erlassen wird. Sobald eine qualifizierende Maßnahme zur Sanktionsentlastung ergriffen wurde, wird dieser Markt mit „Ja“ aufgelöst, unabhängig von einer späteren Aufhebung dieser Maßnahme. Die primäre Quelle für die Auflösung dieses Marktes sind offizielle Informationen der Bundesregierung der Vereinigten Staaten.

Maschinelle Übersetzung. Im Streitfall gilt das Original.

Hebt die USA die Sanktionen gegen iranische Ölverkäufe bis ... wieder auf?

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