Ongoing bilateral talks between Ankara and Washington center on resolving CAATSA sanctions tied to Turkey’s S-400 acquisition, with Turkish defense officials stating on October 15 that they expect the measures and related restrictions to be lifted in line with alliance interests. These discussions coincide with efforts to deliver six stored F-35 jets, following President Trump’s July 2026 signals of intent at the NATO summit in Ankara. U.S. Secretary of State Marco Rubio has reiterated that statutory conditions, including S-400 compatibility concerns, must be addressed before any transfer proceeds. Recent U.S. statements on October 18 urged disposal of the Russian systems and warned against further defense dealings with Moscow. Trader sentiment reflects uncertainty over whether executive or legislative steps will overcome legal barriers in the near term.
Am 14. Dezember 2020 verhängten die Vereinigten Staaten als Reaktion auf den Erwerb des russischen Luftabwehrsystems S-400 durch die Türkei CAATSA-Sanktionen gegen die türkische Präsidentschaft für Verteidigungsindustrie (SSB) (siehe: https://2017-2021.state.gov/the-united-states-sanctions-turkey-under-caatsa-231/). Am 7. Juli 2026 bekundete US-Präsident Donald Trump seine Absicht, die Sanktionen gegen die Türkei aufzuheben (siehe: https://www.reuters.com/world/middle-east/trump-says-will-lift-turkey-sanctions-decide-selling-f-35s-2026-07-07/). Dieser Markt wird mit „Ja“ aufgelöst, wenn die Bundesregierung der Vereinigten Staaten bis zum angegebenen Datum, 23:59 ET, eine Ausnahmegenehmigung, Lizenz, Beendigung, Aufhebung oder einen gleichwertigen Mechanismus zur Sanktionsentlastung erlässt, durch den die CAATSA-Sanktionen gegen die Türkei, die türkische Präsidentschaft für Verteidigungsindustrie (SSB) oder betroffene türkische Amtsträger aufgehoben werden. Andernfalls wird dieser Markt mit „Nein“ aufgelöst. Maßnahmen, die eine teilweise oder vollständige Sanktionsentlastung bewirken, sind gleichermaßen qualifizierend. Qualifizierende Maßnahmen müssen jedoch die gemäß CAATSA-Abschnitt 231 gegen die Türkei, SSB oder betroffene türkische Amtsträger verhängten US-Strafen ganz oder teilweise rückgängig machen, aufheben, erlassen, beenden oder aussetzen. Qualifizierende Maßnahmen müssen nicht dauerhaft sein; auch vorübergehende Aussetzungen von Sanktionen sind qualifizierend. Eine Entlastung, die für Sanktionen gegen eine juristische Person oder für individuelle Sanktionen gewährt wird, ist qualifizierend. Auch die vollständige Aufhebung einer gegen die Türkei, SSB oder betroffene türkische Amtsträger verhängten CAATSA-Sanktion ist qualifizierend. Maßnahmen, die nur andere rechtliche Beschränkungen betreffen, einschließlich Beschränkungen für F-35-Transfers an die Türkei gemäß dem National Defense Authorization Act, sind nicht qualifizierend, sofern sie nicht auch eine qualifizierende Maßnahme zur Entlastung von CAATSA-Sanktionen umfassen. Bloße Absichtserklärungen, Verhandlungen oder Ankündigungen, dass Sanktionen möglicherweise in Zukunft aufgehoben werden, sind ohne Erlass einer qualifizierenden Maßnahme zur Sanktionsentlastung nicht qualifizierend. Sobald eine qualifizierende Maßnahme zur Sanktionsentlastung ergriffen wurde, wird dieser Markt mit „Ja“ aufgelöst, unabhängig von einer späteren Aufhebung dieser Maßnahme. Die primäre Quelle für die Auflösung dieses Marktes sind offizielle Informationen der Bundesregierung der Vereinigten Staaten.
Maschinelle Übersetzung. Im Streitfall gilt das Original.