Recent parliamentary rhetoric and preparatory steps have not shifted expectations for concrete constitutional action in 2026. President Erdoğan’s October 1 address renewed calls for a civilian constitution to replace the 1982 charter, and adviser Mehmet Uçum identified that date as the formal start of groundwork focused on principles and consensus. However, ruling-party officials and advisers have framed realistic drafting and adoption for after the 2028 elections in the next parliamentary term, stressing the need for broad cross-party agreement and a required referendum. AK Party preparatory work concluded earlier in the year without advancing to parliamentary votes or public ballots. With the ruling alliance lacking the supermajority for passage and no scheduled votes or referendums imminent before year-end, traders assign an 86% probability to no meaningful movement occurring in 2026.
Dieser Markt wird mit „Ja“ aufgelöst, wenn bis zum 31. Dezember 2026, 23:59 ET, offiziell ein Referendum über die Annahme einer neuen Verfassung in der Türkei angekündigt wird. Andernfalls wird dieser Markt mit „Nein“ aufgelöst. Als qualifizierendes Referendum gilt jede landesweite Abstimmung in der Türkei über die Annahme einer neuen Verfassung. Referenden zur Annahme einer oder mehrerer Änderungen der Verfassung gelten nicht als qualifizierend. Qualifizierende Ankündigungen müssen ein Datum für das Referendum nennen oder definitiv ankündigen, dass ein Referendum stattfinden wird. Eine Ankündigung bis zum angegebenen Datum gilt unabhängig davon als qualifizierend, wann das Referendum voraussichtlich stattfinden soll. Wird innerhalb des festgelegten Zeitraums ohne Referendum offiziell eine neue Verfassung angenommen (z. B. durch die erforderliche parlamentarische Supermehrheit), wird dieser Markt sofort mit „Ja“ aufgelöst. Die primäre Quelle für die Auflösung dieses Marktes sind offizielle Informationen der türkischen Regierung; es kann jedoch auch ein Konsens glaubwürdiger Berichterstattung herangezogen werden.
Maschinelle Übersetzung. Im Streitfall gilt das Original.