Saudi authorities have maintained operations in the Jeddah Flight Information Region despite repeated Houthi missile and drone strikes on airports, including deadly attacks on Riyadh’s King Khalid International Airport in October 2026 that prompted temporary suspensions, safety inspections, and prior-permission NOTAMs. International carriers have extended route cancellations into mid-November, while regulators such as EASA (advisory valid through November 16) and the FAA (caution through December 10) cite risks from projectiles, air-defense activity, and GNSS interference without imposing a full FIR closure. Overflights continue on many corridors, and no nationwide shutdown of commercial transit has been announced. Trader probabilities remain low for near-term closure because partial airport restrictions and airline suspensions have not escalated to the general airspace halt required for market resolution, though further attacks or expanded warnings could alter that assessment before year-end deadlines.
Dieser Markt wird mit „Ja“ aufgelöst, wenn der saudi-arabische Luftraum (die Fluginformationsregion (FIR) Dschidda/OEJD) zwischen der Erstellung des Marktes und dem angegebenen Datum, 23:59 ET, geschlossen wird. Andernfalls wird dieser Markt mit „Nein“ aufgelöst. Eine qualifizierende Schließung liegt vor, wenn die für die Überwachung der angegebenen Luftraumregion zuständige Luftfahrt- oder Regierungsbehörde eine Nachricht für Luftfahrer (NOTAM) oder eine andere amtliche Anordnung nach den Vorschriften der für diese Luftraumregion zuständigen Rechtsordnung erlässt, durch die die kommerzielle Luftfahrt in der gesamten angegebenen Luftraumregion allgemein eingestellt oder ausgesetzt wird, und diese Schließung nicht nach der nachstehenden Ausschlussbestimmung ausgeschlossen ist. Eine qualifizierende Schließung muss allgemein für kommerzielle Flüge gelten, die die angegebene Luftraumregion durchqueren, dort ankommen und von dort abfliegen. Eine Schließung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Anordnung begrenzte Ausnahmen zulässt, einschließlich humanitärer, medizinischer, Rückführungs- oder Notfallflüge oder ausgewählter, von der zuständigen Behörde genehmigter Flüge, sofern kommerzielle Flüge grundsätzlich verboten sind und nicht unter Bedingungen oder Einschränkungen erlaubt werden. Folgendes gilt nicht als qualifizierende Schließung: (i) Schließungen aufgrund von Wetter, einschließlich vulkanischer und seismischer Aktivität; (ii) Schließungen wegen Feiertagen oder religiöser Feierlichkeiten; (iii) Schließungen, die vor der Erstellung des Marktes geplant oder angekündigt wurden; (iv) Schließungen, die in regelmäßigem Rhythmus erfolgen und deren Eintreten vor der Erstellung des Marktes festgelegt wurde, auch wenn sie nicht angekündigt wurden; (v) Schließungen infolge eines Ausfalls oder einer Störung der Flugsicherung, der Navigation, der Kommunikation, der Stromversorgung oder anderer technischer Systeme; (vi) Beschränkungen, die für Luftfahrzeuge nach Staatszugehörigkeit, Eintragungsstaat, Betreiber oder Eigentum gelten statt für den kommerziellen Verkehr allgemein; (vii) Schließungen eines Teils der angegebenen Luftraumregion, einschließlich geografischer Sektoren und Höhenbänder; (viii) Startverbote am Boden (Ground Stops), Verkehrsflussbeschränkungen, Kapazitätsreduzierungen oder andere Maßnahmen des Flugverkehrsmanagements, die den Verkehr verzögern oder beschränken, ohne die angegebene Luftraumregion für die kommerzielle Luftfahrt zu schließen; und (ix) Warnungen, Flugverbotszonen, Flugaussetzungen oder sonstige Beschränkungen, die von einer anderen Partei als den für die Überwachung der angegebenen Luftraumregion zuständigen Luftfahrt- oder Regierungsbehörden verhängt werden. Eine qualifizierende Schließung gilt als zu dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem die Schließung wirksam wird, unabhängig davon, wann die Schließung angekündigt oder die Anordnung erlassen wird. Enthält die Anordnung keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens, gilt die Schließung als zu dem Zeitpunkt wirksam geworden, zu dem die Anordnung erlassen wird. Auflösungsquellen für diesen Markt sind offizielle Informationen der saudi-arabischen Regierung, einschließlich des Ministeriums für Verkehr und Logistikdienstleistungen, der Generalbehörde für Zivilluftfahrt (GACA) und der Saudi Air Navigation Services (SANS), sowie ein Konsens glaubwürdiger Berichterstattung.
Maschinelle Übersetzung. Im Streitfall gilt das Original.