Recent reports outline a draft US-Iran framework proposing transfer of Tehran’s highly enriched uranium stockpile to a third country or dilution of enrichment levels, paired with sanctions relief and reopening of the Strait of Hormuz within seven days of initial steps, under possible Chinese guarantees and independent verification. Qatar has mediated direct talks, with venues shifting toward Doha. However, Iranian officials have publicly ruled out physical removal of the stockpile, emphasizing on-site measures instead. These positions reflect longstanding negotiating gaps over sequencing, verification, and reciprocity, with traders assessing low near-term probability of agreement on full surrender amid ongoing diplomatic exchanges and risks of renewed escalation.
Dieser Markt wird mit „Ja“ aufgelöst, wenn Iran bis zum 31. Dezember 2026, 23:59 ET, öffentlich zustimmt, seine Bestände an angereichertem Uran abzugeben. Andernfalls wird dieser Markt mit „Nein“ aufgelöst. Eine offizielle Zusage Irans, seine Bestände an angereichertem Uran abzugeben, gilt für eine Auflösung mit „Ja“, unabhängig davon, ob sie als einseitige Ankündigung oder als Teil einer Vereinbarung mit den USA oder Israel erfolgt. Eine Vereinbarung Irans, beliebige Mengen seiner Bestände an angereichertem Uran abzugeben, zählt. Damit die Vereinbarung zählt, muss Iran öffentlich zustimmen, dass seine Bestände an angereichertem Uran oder ein beliebiger Teil davon an eine außerhalb Irans und seines Einflussbereichs befindliche Stelle übertragen, versandt oder in deren Obhut beziehungsweise unter deren Kontrolle gestellt werden, ausgenommen nichtstaatliche bewaffnete Gruppen oder mit Iran verbündete Organisationen (wie Hezbollah, die Huthi oder vergleichbare Akteure). Jede Vereinbarung oder Zusage, die vor dem Auflösungsdatum dieses Marktes getroffen wird, gilt unabhängig davon, ob und wann die Vereinbarung in Kraft tritt. Eine Vereinbarung Irans, seine Bestände an angereichertem Uran als Vorbedingung für einen umfassenderen Friedensprozess oder ein umfassenderes Friedensabkommen abzugeben, zählt auch dann, wenn die Vereinbarung nicht abgeschlossen ist oder nicht Teil eines formalisierten Friedensabkommens ist. Vereinbarungen, die lediglich darauf abzielen, den Anreicherungsgrad oder die Qualität der Anreicherung zu begrenzen oder zu deckeln – etwa indem die Anreicherung unter Schwellenwerte für waffenfähiges Material gesenkt wird –, zählen nicht. Die primäre Quelle für die Auflösung dieses Marktes ist ein Konsens aus glaubwürdiger Berichterstattung.
Maschinelle Übersetzung. Im Streitfall gilt das Original.