Pakistan's jailed former prime minister Imran Khan continues to face multiple convictions and over 180 pending cases, with appeals in key matters such as the Al-Qadir Trust case adjourned amid disputes over legal access. Recent PTI protests, including the October 2026 Long March demanding his release and medical care, yielded only limited concessions like possible hospital visits after government talks stalled over counterterrorism demands and provincial control. The federal imposition of emergency rule in PTI stronghold Khyber Pakhtunkhwa in mid-October further weakened the party's leverage, while court orders for private medical examinations face government challenges. Analysts note no near-term path to full release before the year-end deadline, consistent with trader consensus reflected in the 91% probability for "No."
Dieser Markt wird mit „Ja“ entschieden, wenn der ehemalige pakistanische Premierminister Imran Khan bis zum 31. Dezember 2026 um 23:59 ET aus dem Gefängnis entlassen wird. Andernfalls wird dieser Markt mit „Nein“ aufgelöst. Für die Zwecke dieses Marktes gilt Imran Khan nur dann als aus dem Gefängnis entlassen, wenn er mindestens 24 Stunden ununterbrochen nicht körperlich in einer pakistanischen Hafteinrichtung festgehalten wird, darunter in einem Gefängnis, einer Untersuchungshaftanstalt oder an einem anderen Ort formeller Verwahrung. Eine vorübergehende Entlassung zur medizinischen Behandlung, eine Freilassung gegen Kaution unter der Bedingung einer Rückkehr in Gewahrsam oder eine Entlassung in einem Verfahren, während die Person in einem anderen Verfahren in Gewahrsam bleibt, gilt nicht als solche Entlassung. Eine Entlassung unter Hausarrest, mit Reisebeschränkungen oder mit anderen nicht freiheitsentziehenden Auflagen im Anschluss an die Entlassung verhindert nicht, dass dieser Markt mit „Ja“ entschieden wird. Als Quelle für die Entscheidung dieses Marktes dienen offizielle Informationen des Staates Pakistan oder von Imran Khan; es kann jedoch auch ein Konsens glaubwürdiger Berichterstattung herangezogen werden.
Maschinelle Übersetzung. Im Streitfall gilt das Original.