OpenAI’s decision to defer its IPO until 2027 in favor of a bridge private round targeting at least $30 billion at a roughly $1.4 trillion pre-money valuation has shaped trader expectations for the eventual public raise. The company’s annualized revenue run rate near $50 billion—supported by rapid enterprise growth—underpins market-implied odds favoring a substantial IPO in the $90–100 billion range, consistent with its March 2026 $122 billion private round at an $852 billion valuation. Heightened AI safety considerations cited by CEO Sam Altman and the need for additional infrastructure capital continue to influence positioning, while upcoming 2027 milestones and any revisions to revenue trajectories remain key swing factors for resolution probabilities.
Dieser Markt wird anhand des gesamten Bruttoerlöses aufgelöst, den OpenAI bei seinem Börsengang (IPO) zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung erzielt. Der erzielte Betrag ist definiert als der gesamte Dollarwert der zum endgültigen Angebotspreis beim Zeitpunkt der IPO-Preisfestsetzung verkauften Aktien, wie im endgültigen Prospekt angegeben, der bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission eingereicht wurde. Aktien, die im Rahmen einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) verkauft werden, bleiben unberücksichtigt. Sekundärverkäufe bestehender Aktien durch aktuelle Aktionäre werden nur insoweit einbezogen, als sie zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung Teil des IPO-Angebots sind und im gesamten Bruttoerlös berücksichtigt werden. Private Sekundärtransaktionen, die außerhalb des IPO durchgeführt werden, bleiben unberücksichtigt. Liegt der Gesamterlös genau auf einer Grenze zwischen zwei Spannen, wird dieser Markt zugunsten der höheren Spanne aufgelöst. Schließt OpenAI bis 31. Dezember 2027, 23:59 ET keinen Börsengang ab, wird dieser Markt mit der niedrigsten Spanne aufgelöst. Die primäre Quelle für die Auflösung ist der endgültige, bei der SEC eingereichte Prospekt; es kann jedoch auch ein Konsens glaubwürdiger Berichterstattung herangezogen werden.
Maschinelle Übersetzung. Im Streitfall gilt das Original.