Apple’s Vision Pro successor remains in early exploratory stages under codenames like N224, with Bloomberg reporting that any redesigned model addressing weight, bulk, and cost is unlikely before late 2028 or early 2029. Apple refreshed the original headset with an M5 chip in 2025 but has since shifted mixed-reality resources toward smart glasses targeted for late 2027, leaving the headset category effectively on ice. This timeline, backed by consistent analyst consensus on development pauses and reassignments, underpins the market’s 97.7% “No” odds for a pre-2027 release. While an unforeseen acceleration in component integration or competitive pressure could theoretically compress schedules, the current engineering and strategic priorities make such shifts improbable within the next few months.
Dieser Markt wird mit „Ja“ aufgelöst, wenn Apple bis 31. Dezember 2026, 23:59 ET ein neues Vision-Pro-Produkt veröffentlicht. Andernfalls wird dieser Markt mit „Nein“ aufgelöst. Ein qualifizierendes Produkt muss „Apple Vision“ heißen und als Nachfolger des ursprünglichen Apple-Vision-Pro-Produkts anerkannt werden, ähnlich wie das Verhältnis zwischen iPhone 14 und iPhone 15. Ein neues Apple-Vision-Produkt, das ohne Nummer und unter einer anderen Bezeichnung als Apple Vision Pro 2 veröffentlicht wird, gilt als qualifizierend, wenn es die ursprünglichen Funktionen des Apple Vision Pro beibehält und so erweitert, dass eindeutig erkennbar ist, dass dieses Produkt ein Nachfolger ist. Veröffentlichungen, die als Upgrade oder Überarbeitung dargestellt werden (z. B. die Veröffentlichung des Apple Vision Pro mit einem M5-Chip im Jahr 2025), gelten nicht als Nachfolger des ursprünglichen Apple-Vision-Pro-Produkts. Damit das Produkt als auf den Markt gebracht gilt, muss es innerhalb des angegebenen Zeitraums für die breite Öffentlichkeit käuflich erhältlich sein. Eine Ankündigung oder Präsentation allein reicht nicht aus. Die primäre Quelle für die Auflösung dieses Marktes sind offizielle Mitteilungen von Apple. Es kann jedoch auch ein Konsens glaubwürdiger Berichterstattung herangezogen werden.
Maschinelle Übersetzung. Im Streitfall gilt das Original.